Seit dem 7. Dezember 2015 kann die Anmeldung des Providers für eine eM@w Maßnahme nicht mehr über das entsprechende Ereignis Provideranmeldung erfolgen, da die BA beschlossen hat, die Provider nicht mehr automatisiert zuzuweisen. SocialOffice-Benutzer können dieses Ereignis daher nun auch nicht mehr neu anlegen und versenden.
Zukünftig können die Provider der BA über die folgenden Formulare gemeldet werden:
Im Rechtskreis SGB III wird der Provider über das Formular D5 – „Erklärung Server- und Softwarelösung“ an die BA übermittelt. Für AGH-Maßnahmen der gemeinsamen Einrichtungen im REchtskreis SGB II steht für Träger der Vordruck „Erklärung Server-und Softwarelösung für Arbeitsgelegenheiten (AGH)“ zur Verfügung. Beide Vordrucke sind auf der Website der BA „www.arbeitsagentur.de“ zu finden. Navigieren Sie hierzu über Institutionen > Träger zu den Informationen für „eM@w – Elektronische Maßnahmeabwicklung“.
Bei Providerwechseln in laufenden Maßnahmen können die Maßnahme betreuenden Dienststellen sowie die Regionalen Einkaufszentren (REZ) Änderungsanzeigen zur Verfügung stellen.