Am 30.04.2017 endete der Bewilligungszeitraum der PACE-Projekte in Niedersachsen.
Beim Übergang zum neuen Bewilligungszeitraum stellt sich immer die Frage, ob die Fälle die Zeitraumübergreifend betreut werden abgeschlossen werden sollen oder weiter laufen können. Grundsätzlich ist beides möglich. Wir empfehlen aber die Fälle weiter laufen zu lassen und lediglich die „Art des Eintritts“ auf „Vormaßnahme“ umzustellen.
Das Ende-Datum der Fallakte wird nicht in der Fallakte eingetragen sondern automatisch in der Datenaustauschdatei für alle übernommenen Fälle auf den 30.04.2017 gesetzt.
Hierdurch bekommen Sie bei den Jahresauswertungen keine Probleme durch zu hohe Fallzahlen und sparen sich viel Arbeit.
Hier geht es zur detaillierten Beschreibung: